Wahlstudienjahr (WSJ) in der Hausarztpraxis
Dauer:
1 bis 3 Monate. Weniger als ein Monat und mehr als 3 Monate sind nicht zugelassen.
Entschädigung der Studentin / des Studenten; Kost und Logis:
Pro Studienjahr kann das uniham-bb einer bestimmten Anzahl Studierender einen Lohn von 850.- SFr. ausrichten. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Sekretariat (info-unhambb@clutterunibas.ch).
Kost und Logi ist Sache des Studierenden.
Verantwortliche Instanz:
Für das gesamteWahlstudienjahr ist das Studiendekanat der Medizinischen Fakultät verantwortlich.
Für die organisatorischen Belange des WSJ in der Hausarztpraxis ist das uniham-bb zuständig, ebenso für die Auswahl und Genehmigung der geeigneten Hausarztpraxen.
Kontakt: Frau Dr. Silvana Romerio (silvana.romerio@clutterunibas.ch)
Verantwortliche Person am Ort des/der Wahlstudienjahr-Monat(e):
Praxisinhaber/in. Bei Gruppenpraxen muss eine verantwortliche Person benannt sein.
Präsenz- und Arbeitszeit:
Die Arbeitszeit richtet sich nach den Bedürfnissen der Praxis. Sie soll in der Regel 9 Stunden pro Tag nicht überschreiten. Während der Arbeitszeit ist der Studentin/dem Studenten genügend Zeit für das Nachlesen und Verarbeiten des Erlebten einzuräumen. Es ist aber durchaus sinnvoll, "1:1-Tage" (z.B. Notfalldienst-Tage) einzustreuen, um den Studierenden einen realistischen Praxisalltag zu zeigen. Der Umfang des "1:1-Teaching" kann zeitlich nicht genau definiert werden, dürfte aber bei 1 bis 1.5 Stunden pro Tag liegen. MIndestens einmal pro Woche sollen in Ruhe allgemeine Praxisprobleme diskutiert werden. In diesem Gespräch soll der Studentin/dem Studenten ein mündliches Feedback über die Leistungen und Fortschritte erhalten und es sollen Zwischenziele für die kommende Woche formuliert werden.
Testat / Bestätigung:
Die Praxisinhaberin/der Praxisinhaber bestätigt mit Stempel und Unterschrift in der WSJ-Testatkarte die Mitarbeit des/der Studierenden in der Praxis.
Eine Kopie der gestempelten und unterschriebenen Testatkarte muss dem uniham-bb für die Auszahlung der Entschädigung zwingend vorliegen.
Impfschutz:
Die Studierenden haben vor Antritt ihrer Hausarztpraxis-WSJ-Stelle einen vollständigen Impfschutz nachzuweisen, insbesondere auch gegen Hepatitis B.
Haftpflichtversicherung:
Die üblichen Ärztehaftpflichtversicherungen decken alle in der Hausarztpraxis beschäftigten Personen. Im Zweifelsfall soll der/die PraxisinhaberIn sich das Einschliessen einer/s WSJ-Studentin/en im Versicherungsvertrag bestätigen lassen.